Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines:

1.1 Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Kunden können wir nicht anerkennen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  1. Lieferungen:

2.1 Lieferungen können nur an Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgen.

2.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Verfügungen von hoher Hand, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Versorgungsengpässe u. ä., die eine vorgesehene Lieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, von der Lieferung abzusehen bzw. einen Ersatzlieferanten liefern zu lassen oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben.

  1. Gewährleistung:

3.1 Wir stehen dafür ein, dass unsere Produkte bei Verlassen des Werksgeländes von einwandfreier Beschaffenheit im Rahmen der Herstellungs- und Analysetoleranzen sind.

3.2 Etwaige Schäden/Mängel an Getränken sind unverzüglich nach Erkennbarkeit durch den Kunden zu beanstanden. Für Schäden/Mängel an Getränken, die durch unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden entstehen, haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht für Schäden/Mängel, die nach Lagerung der Getränke beim Kunden von mehr als 6 Wochen auftreten.

3.3 Alle Schadenersatzansprüche gegen uns sind auf den Warenwert beschränkt und entstehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer eigenen Mitarbeiter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

  1. Eigentumsvorbehalt:

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über diese Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so muss der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, andernfalls hat er für die Folgen aufzukommen.

4.2 Verkauft der Kunde Vorbehaltsware, so gilt die Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten, gleiches gilt für Versicherungs- und sonstige Forderungen, die aus der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verderb der Vorbehaltsware entstehen. Der Kunde kann diese Forderungen einziehen, bis ihm dies von uns wegen seines  Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Kunde auf Verlangen eine schriftliche Abtretungserklärung für jede Forderung vorzulegen und uns alle für die Eintreibung der Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Von der Richtigkeit der Auskünfte können wir uns durch Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen überzeugen.

  1. Preise, Zahlung:

5.1 Alle Getränkelieferungen von uns erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Abgabepreisen.

5.2 Alle Rechnungen von uns sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.3 Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Bankabbuchung gelten erst dann als erfolgt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

5.4 Zahlt der Kunde nicht termingerecht, so können wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnen.

5.5 Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so können wir sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden bei uns fällig stellen, Vorauszahlung, strenge Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

  1. Saldenbestätigung:

6.1 Der Kunde hat Saldenbestätigung und sonstige Abrechnungen (z.B. Rechnung/Lieferschein, Forderungsaufstellung) auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei uns zu erheben.

6.2 Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig diese Einwendungen, so gilt dies als Genehmigung der Saldenbestätigung oder sonstigen Abrechnung. Auf diese Folge werden  wir auf jeder Saldenbestätigung bzw. Abrechnung gesondert hinweisen.

6.3 Im Rahmen der Geschäftsverbindung sind wir berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu speichern und zu verwerten.

  1. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:

7.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

7.2 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Baruth/Mark.

7.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Potsdam ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

7.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.